- 5213 - 1333. März 24. Kloster Czarnowanz (datum). vig. annunc. Dom. Prothiva, Propst, Gottfrid, Prior, Thalislawa, Priorin, und der ganze Konvent des Prämonstratenserklosters Domus Dei (Czarnowanz) in der Breslauer Diözese gestatten den (Gebrüdern) Wenzel und Stanco Cira, Söhnen des Stozo, die Erwerbung der Schultisei in dem wüsten Dorfe Byrnicze (Brinitze), welche Schultisei Stozo okkupirt hatte, frei von allen herzoglichen Angarien unter der Bedingung, dass die Schulzen daselbst mit den von ihnen angesetzten Einwohnern im ersten Jahre 20, im zweiten 30, im dritten und dann weiter 40 pokowones (czech. okow, lat. urna, als Maass besonders für Honig, vgl. z. B. oben 1309 März 9 Reg. No. 3044 = 1/2 Topf oder 1/6 Tonne nach Cod. dipl. Sil. I, 179) Oppeler Maass nebst einem halben Steine Wachs jährlich an das Stift zinsen und die Zehnten vom Dreikorn, Korn, Hafer und Erbsen, oder, falls sie die nicht säen, Wicken. Die Schulzen werden haben 5 Hufen frei vom Dienst und jeglicher Zahlung, eine Schenke, eine Mühle mit dem Wehr, eine Quart von jedem Flosse (ligatura), und von den Waldarbeitern werden sie, damit sie die Wälder um so treuer hüten, die Hälfte der Erträge einnehmen, die andere Hälfte an das Stift abführen. Ein Floss dürfen sie alljährlich den Fluss hinabschwimmen lassen. Das Kloster reservirt sich bis auf die Waldbienen zwei Hufen, und bei zwei Hufen, die sich die Schulzen aussuchen werden, sollen diese die Zeidlereien haben. Die Schulzen haben den dritten Pfennig vom Gerichte, müssen aber den Propst oder dessen Stellvertreter bei den drei jährlichen Gerichten aufnehmen und ihnen nach Möglichkeit hülfreich sich zeigen. Der Fischteich im Flusse Prandinicze (1601 Pruschnitz) und das Wehr soll, wenn es fertig sein wird, halb vom Stifte, halb von den Schulzen im Stande gehalten werden. Z.: des Ausstellers confratres Mathias Pfarrer von Doberna (Gross-Döbern), Swatazlaus Kustos, Bogusco von Newodnik (Falkenberg) und Arnold, familiares des Stiftes, Herr Beldo von Proskow (Proskau), die Schulzen Jesco von Doberna (Döbern), Burkard von Birdzan (Bierdzan), Syfrid von nova villa (Neudorf). Aus dem Or. im Bresl. Staatsarch. Czarnowanz 21, von dessen Siegeln eins verloren, das andere sehr beschädigt ist, abgedr. bei Wattenbach, Cod. dipl. Sil. I, 33. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |